Die bauphysikalischen Eigenschaften von Strohballen sind im Kapitel 3 der Strohbaurichtlinie umfangreich dokumentiert, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte. Technische Daten (Baustroh):
Zulassung: ETA-17/0247 Baustroh
Rohdichte: 85-115kg / m³
Wärmeleitfähigkeit λ (Bemessungswert): 0,049 W / (m*K)*
Spezifische Wärmekapazität c: 2,0kJ / (kg*K)
Brandverhalten (DE): normal entflammbar (B2) bzw. Klasse E
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ: 2
Spezifischer Strömungswiderstand Rs: 181 Pa*s / m
Feuerwiderstandsklasse: F-30B (mit 8 mm Lehmputz) / F-90B (mit 10 mm Kalkputz)
Schallschutz:
Strohballenwände schirmen Innenräume gut gegen Schall von außen ab und erfüllen bis zum Lärmpegelbereich IV (Außenlärmpegel 66-70dB(A)) die Anforderungen an Außenwände von Wohngebäuden.
einseitig verputzte Strohballenwand:
1 cm Putz, 36 cm Strohballen in Holzständerwerk (6/30 mit jeweils 2cm Holzfaserdämmmatte als Putzträger) Rw,R = 43 dB
beidseitig verputzte Strohballenwand:
1 cm Putz, 36 cm Strohballen in Holzständerwerk (6/30 mit jeweils 2cm Holzfaserdämmmatte als Putzträger), 2 cm Putz Rw, R = 44 dB
Brandschutz:
In Strohballen gepresstes Stroh brennt nicht gut, loses Stroh dagegen brennt sehr gut. Auf allen Strohbaustellen herrscht daher striktes Rauchverbot!
Eine verputzte Strohballenwand erreicht die Feuerwiderstandsklasse F30-b (mit 8 mm Lehmputz) bzw. F-90B (mit 10 mm Kalkputz).
Feuchteschutz:
Die Strohballen müssen zu jedem Zeitpunkt (Transport, Lagerung, Einbau) bis zum Aufbringen eines Witterungsschutzes (z.B. Putz) vor Feuchtigkeit geschützt werden, eine Kondensatbildung ist unbedingt zu vermeiden.
Baupysikalisch bzw. feuchtetechnisch unkritische nachgewiesene Bauteilkonstruktionen sind in der ETA-17/0247 und in der Strohbaurichtlinie 2019 aufgeführt.