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Strohbaurichtlinie
2019

Die Strohbaurichtlinie fasst die Erfahrungen und das Wissen der Strohbauakteur*innen in Deutschland zusammen.

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Hier ist für alle, die vergleichen möchten,
die ab sofort nicht mehr gültige
Strohbaurichtlinie 2014 zum Download.
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Sie ist von Fachleuten und Mitgliedern des Fachverband Strohballenbau Deutschland e.V. (FASBA) für bisherige und zukünftige Beteiligte am Bau strohgedämmter Gebäude formuliert.

Ihr Ziel ist es, diesen ein klares, abgesichertes Regelwerk an die Hand zu geben und damit für das Bauen mit Stroh einen Qualitätsstandard zu setzen. Die Strohbaurichtlinie hat derzeit nicht den Rang einer anerkannten Regel der Technik. Sie bezieht sich weitestgehend auf Konstruktionen, bei denen Strohballen als ausfachender, nicht druckbelasteter Wärmedämmstoff verwendet werden.

Hier sind zahlreiche praktisch bewährte strohgedämmte Konstruktionen als nachgewiesen benannt und einfach genehmigungsfähig. Anderweitige Anwendungen werden daneben kurz angeführt.

2014 wurde die Strohbaurichtlinie aufgelegt, 2019 erstmals überarbeitet. Aktualisiert wurde die Umstellung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Baustroh auf eine Europäische Technische Bewertung, ein kleines Kapitel zu Nachhaltigkeit des Strohballenbaus eingefügt und kleinere textliche Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen.