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Baugenehmigung

Was ist im Strohballenbau
alles zu beachten?

Die Baugenehmigung eines strohgedämmten Gebäudes in Holzständerweise erfolgt wie bei anderen Gebäuden, sofern als Bauprodukt „Baustroh“ (wie in der Zulassung beschrieben) verwendet wird.

Für die Verwendung von Strohballen, die nicht als „Baustroh“ ausgewiesen sind, oder bei einem lasttragenden Strohballenbau muss eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes erwirkt werden.