Es kommt immer wieder vor, dass Gebäudeversicherungen Strohballengebäude nicht richtig zuordnen können, was aber in der Regel an den einzelnen Versicherungsvertreter*innen liegt.
Für die Gebäudeversicherung ist es nicht relevant, dass das Holzständergebäude mit Strohballen gedämmt ist. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach den Baukosten und nicht nach den verwendeten Baumaterialien. Die Versicherungen, die Strohballengebäude bis jetzt versichert haben, kategorisieren diese meistens als Holzhäuser.
Bei lasttragenden Gebäuden sollte zusammen mit dem Planungsbüro vorab mit der Versicherung gesprochen werden.